2013/21/0120•Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0120
2013/21/0120Cour administrative suprême12 sept. 2013
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Antrag des Mitbeteiligten auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.