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2013/18/0059•Verwaltungsgerichtshof 2013/18/0059
2013/18/0059Cour administrative suprême18 juin 2013
Begründung Begründungsmangel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.211, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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