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2013/17/0875•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0875
2013/17/0875Cour administrative suprême28 juin 2016
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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