projets
2013/17/0645•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0645
2013/17/0645Cour administrative suprême16 mars 2016
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 und der Marktgemeinde Gols in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren des Landes Burgenland wird abgewiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.