2013/17/0485•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0485
2013/17/0485Cour administrative suprême11 sept. 2015
Die Beschwerden werden jeweils als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 57,40 (insgesamt daher EUR 287,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.