2013/17/0447•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0447
2013/17/0447Cour administrative suprême22 janv. 2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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