2013/17/0402•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0402
2013/17/0402Cour administrative suprême7 mars 2014
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 2.692,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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