2013/17/0398•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0398
2013/17/0398Cour administrative suprême11 mars 2014
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 2.692,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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