Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0353

2013/17/0353Cour administrative suprême5 déc. 2013

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0353

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.2013

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, soweit damit die Berufung gegen die Einziehung der Terminals "Wettarena.at Sportwetten" und "PC Marke LG" (Geräte 7 und 8) abgewiesen wurde.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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