2013/17/0345•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0345
2013/17/0345Cour administrative suprême24 févr. 2014
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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