2013/17/0132•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0132
2013/17/0132Cour administrative suprême13 août 2014
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Glücksspielgeräte mit den FA-Nummern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 13 und 21 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.