2013/16/0041•Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0041
2013/16/0041Cour administrative suprême20 nov. 2014
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 610,60 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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