2013/16/0013•Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0013
2013/16/0013Cour administrative suprême25 sept. 2013
Anforderung an ein Gutachten Sachverständiger Aufgaben
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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