2013/15/0168•Verwaltungsgerichtshof 2013/15/0168
2013/15/0168Cour administrative suprême15 sept. 2016
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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