2013/13/0069•Verwaltungsgerichtshof 2013/13/0069
2013/13/0069Cour administrative suprême27 juil. 2016
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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