2013/12/0222•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0222
2013/12/0222Cour administrative suprême28 mai 2014
Besondere Rechtsgebiete Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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