2013/12/0213•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0213
2013/12/0213Cour administrative suprême27 févr. 2014
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
1. über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Verbesserung der Beschwerde den Beschluss gefasst:
Dem Antrag wird stattgegeben;
2. über die Beschwerde gegen den genannten Bescheid zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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