2013/12/0192•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0192
2013/12/0192Cour administrative suprême27 févr. 2014
Begründung Begründungsmangel Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Sachverhalt Beweiswürdigung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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