2013/12/0063•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0063
2013/12/0063Cour administrative suprême16 sept. 2013
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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