2013/11/0208•Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0208
2013/11/0208Cour administrative suprême2 avr. 2014
Änderung der Zuständigkeit Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel
Die angefochtenen Bescheide werden, soweit mit ihnen die Berufungen gegen die erstinstanzlichen Bescheide abgewiesen wurden, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.692,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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