2013/11/0205•Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0205
2013/11/0205Cour administrative suprême6 mars 2014
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol Aufwendungen in Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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