2013/11/0189•Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0189
2013/11/0189Cour administrative suprême17 oct. 2013
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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