2013/11/0096•Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0096
2013/11/0096Cour administrative suprême9 févr. 2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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