2013/10/0267•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0267
2013/10/0267Cour administrative suprême17 déc. 2014
Begründung von Ermessensentscheidungen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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