2013/10/0253•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0253
2013/10/0253Cour administrative suprême12 août 2014
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.