Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0202

2013/10/0202Cour administrative suprême27 mai 2014

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0202

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit der Auftrag zum Rückbau eines Weges erteilt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen Umfang wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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