2013/10/0189•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0189
2013/10/0189Cour administrative suprême20 nov. 2013
Besondere Rechtsgebiete
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Ersatz von Aufwendungen findet nicht statt.
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