2013/10/0160•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0160
2013/10/0160Cour administrative suprême28 oct. 2015
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Universität Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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