2013/10/0139•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0139
2013/10/0139Cour administrative suprême27 mars 2014
Zurechnung von Organhandlungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.