Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0103

2013/10/0103Cour administrative suprême17 déc. 2014

Regest

Fertigungsklausel Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Rechtmäßigkeit behördlicher Erledigungen

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit die Vernichtung der beschlagnahmten Arzneimittel angeordnet wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Im übrigen Umfang (Anordnung der Beschlagnahme) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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