2013/10/0092•Verwaltungsgerichtshof 2013/10/0092
2013/10/0092Cour administrative suprême20 nov. 2013
Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088 Besondere Rechtsgebiete
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.