Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0093

2013/09/0093Cour administrative suprême24 janv. 2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete Formgebrechen behebbare Amtssprache Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Berufung Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung)

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Arbeitsmarktservice hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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