2013/09/0037•Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0037
2013/09/0037Cour administrative suprême17 déc. 2013
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Bestrafung des Beschwerdeführers wegen Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes richtet, als unbegründet abgewiesen.
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