AW 2013/09/0020•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/09/0020
AW 2013/09/0020Cour administrative suprême11 juil. 2013
Interessenabwägung Besondere Rechtsgebiete Strafen Zwingende öffentliche Interessen
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag in jenem Umfang nicht stattgegeben, soweit der Beschwerdeführer die ihm auferlegte Geldstrafen bereits beglichen hat, im Übrigen wird dem Antrag stattgegeben.
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