2013/08/0098•Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0098
2013/08/0098Cour administrative suprême31 juil. 2014
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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