2013/07/0300•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0300
2013/07/0300Cour administrative suprême29 sept. 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerber haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 sowie den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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