2013/07/0287•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0287
2013/07/0287Cour administrative suprême20 mars 2014
1. Dem Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Behebung von Mängeln der gegen den oben bezeichneten Bescheid erhobenen Beschwerde wird nicht stattgegeben.
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