2013/07/0272•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0272
2013/07/0272Cour administrative suprême28 mai 2014
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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