2013/07/0174•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0174
2013/07/0174Cour administrative suprême17 déc. 2015
Masseverwalter Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Stellung des Vertretungsbefugten Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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