2013/07/0142•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0142
2013/07/0142Cour administrative suprême25 sept. 2014
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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