2013/07/0100•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0100
2013/07/0100Cour administrative suprême24 sept. 2015
Bescheidbeschwerde Zurückziehung
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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