2013/07/0088•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0088
2013/07/0088Cour administrative suprême24 oct. 2013
freie Beweiswürdigung Beweismittel Sachverständigenbeweis Anforderung an ein Gutachten Gutachten Ergänzung Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610, 60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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