2013/07/0053•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0053
2013/07/0053Cour administrative suprême24 oct. 2013
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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