2013/06/0245•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0245
2013/06/0245Cour administrative suprême30 sept. 2015
Baubewilligung BauRallg6 Baurecht Nachbar
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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