2013/06/0231•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0231
2013/06/0231Cour administrative suprême15 déc. 2016
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Vorstellung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführerinnen insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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