2013/06/0211•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0211
2013/06/0211Cour administrative suprême8 sept. 2016
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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