Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0165

2013/06/0165Cour administrative suprême25 mai 2016

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Planung Widmung BauRallg3 Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Gemeinde hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.

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