2013/06/0047•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0047
2013/06/0047Cour administrative suprême7 août 2013
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.