2013/05/0144•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0144
2013/05/0144Cour administrative suprême19 mai 2015
Anforderung an ein Gutachten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.