Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0128

2013/05/0128Cour administrative suprême19 mai 2015

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Baubewilligung BauRallg6 Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.2015

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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